Unsere Grundsätze

Grundsätze für das gemeinsame Wohnen bei Konvoi.Potsdam e.V.

  1. Wir sind uns darin einig, dass unsere Lebensweise in Europa nur auf der Grundlage von Ressourcenschonung, sozialer Empathie, Diskriminierungs-freiheit und globaler Solidarität gestaltet werden kann.
  2. Wir respektieren weltanschauliche Bindungen, sie sind jedoch kein konstituierender Bestandteil unseres gemeinsamen Wohnens, sondern bleiben Privatsache.
  3. Um ein möglichst reibungsloses Miteinander zu gewährleisten, wollen die Mitglieder von Konvoi.Potsdam e.V. die zukünftigen Bewohner gut kennen lernen. Eine aktive Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung für die Mieter im Projekt. Die Mitglieder akzeptieren die Satzung des Vereins, die Grundsätze für das gemeinsame Wohnen und die Regeln für die Nutzung des Salons.
  4. Wir unterstützen uns in nachbarschaftlichen Belangen. Außerdem versuchen alle Mieter, durch eigene Leistungen das Miteinander im Wohnprojekt zu beleben.
  5. Wir wollen den individuellen Bereich jedes Mieters respektieren, aber auch Raum für gemeinschaftliche Aktivitäten bieten. Es muss eine allen gerecht werdende und wohltuende Balance zwischen Distanz und Nähe hergestellt werden. Alles Gemeinschaftliche soll grundsätzlich auf Freiwilligkeit beruhen.
  6. Wir sind achtsam im Umgang miteinander. Auftretende Konflikte versuchen wir gemeinsam und frei von Schuldzuweisungen oder Vorwürfen zu lösen. Bei gravierenden Unstimmigkeiten zwischen Mietern bittet der Vorstand des Vereins Konvoi.Potsdam e.V. die Schlichtungsgruppe um Klärung.
  7. Regelmäßige Mitgliederversammlungen bzw. Treffen der Mieter zur Klärung gemeinsamer Anliegen sind vorgesehen. Zu jedem Mitgliedertreffen ist mindestens ein Konvoi-Mitglied pro Wohnung anwesend. Wenn das nicht geht, benennt man einen Vertreter und teilt das dem Vorstand vor dem Treffen mit.
  8. Haustiere sollen artgerecht und verantwortungsvoll gehalten werden. Größere Tiere (ab Katzengröße) oder Tiere, die gelegentlich Gemeinschaftsbereiche in Anspruch nehmen, müssen von der Mitgliederversammlung befürwortet werden.
  9. Über die Ausgestaltung  von Salon und Werkstattkeller wird in der Mitgliederversammlung gemeinsam entschieden.